Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Hinweisgeberschutz

Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (weiter HinSchG) werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf einen Menschen beziehen, der entweder bereits identifiziert ist oder der durch diese Informationen identifizierbar wird. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar. Beispiele für personenbezogene Daten sind Name und Vorname, eine Privatanschrift, eine E-Mail-Adresse wie vorname.nachname@unternehmen.com, eine Ausweisnummer, Standortdaten, eine IP-Adresse oder eine Cookie-Kennung.

Wenn Sie die Meldestelle nach dem HinSchG anschreiben oder auf elektronischem Wege in Kontakt mit uns aufnehmen, ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogene Angaben Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (weiter DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (weiter HDSIG)  und § 10 HinSchG. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung nach §§ 16, 17 u. 18 HinSchG, also u. a. die Prüfung der Meldevoraussetzungen, die Prüfung der Meldung auf Stichhaltigkeit, das Ergreifen von Folgemaßnahmen, die Information und Rückmeldung über die weiteren Maßnahmen an Sie. Das berechtigte Interesse liegt in der Prüfung von Meldungen über mögliche Rechtsverstöße und dem ggf. Ergreifen von Folgemaßnahmen, dazu gehört die Beseitigung von Missständen oder einer sonst wie schädlichen Situation.

Abweichend von Artikel 9 Abs. 1 DSGVO ist gem. § 10 S. 2 HinSchG die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch eine Meldestelle zulässig, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Empfänger der personenbezogenen Daten ist nur der Verantwortliche.

Der Verantwortliche für die Erhebung ist:
Herr Dr. Patrik Spura
Postanschrift Frankfurter Str. 71
Hausanschrift Frankfurter Straße 69
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/132980
Fax: 06151/132987
Mail: meldestelle-hinweisgeber@darmstadt.de

Datenschutzbeauftragte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist:
Frau Christine Heckmann
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
Telefon: 06151/132401
Fax: 06151/133428
Mail: Datenschutz@darmstadt.de

Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass Ihre personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Auskunftsansprüchen Dritter offengelegt werden müssen. Insbesondere soweit Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, ist Ihre Identität nicht geschützt (§ 9 Abs. 1 HinSchG). Darüber hinaus kann Ihre Identität unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 HinSchG weitergegeben werden, z. B. in Strafverfahren auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren. Auch kann es sein, dass in bestimmten Fällen Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines Auskunftsersuchens (Art. 15 DSGVO) oder zur Erfüllung der Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO) an die betroffene Person weitergegeben werden müssen, sofern dem aber nicht beispielsweise der Schutz der Rechte und Freiheiten Ihrer Person entgegensteht (vgl. §§ 31 Abs. 2 c), 26 Abse. 1 u. 2 HDSIG).

Ihre Daten werden in drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Ausnahmsweise können die Dokumentationen auch länger als drei Jahreaufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist, § 11 Abs. 5 HinSchG.

Soweit Ihre personenbezogenen Angaben von der Meldestelle nach HinSchG verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person im Sinne der DSGVO. Insoweit haben Sie folgende Rechte gegenüber der Meldestelle nach HinSchG im Sinne der DSGVO:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), aber Ausnahme §§ 33 Abs. 1 i. V. m.
    32 Abse. 1 HDSIG,
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind,
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) 
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) bei Vorlegen der gesetzlichen Voraussetzungen,
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO), können Betroffene die Einwilligung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt
(Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Zudem steht Betroffenen gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu. Die für die Beschwerdestelle zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring1
65189 Wiesbaden
poststelle@datenschutz.hessen.de

Wichtige Mitteilung
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